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Stehtisch "VERNISSAGE"
modernes & hochwertiges Design
platzsparende Tischvariante
Stehtische kombinierbar
mit Beistelltisch "VERNISSAGE" ergänzbar
Beistelltisch "VERNISSAGE"
Wir suchen ständig Personal für den Auf- und Abbau von Mobiliar und Ausstattung.
Bei Interesse bitte unter der Rufnummer 0351-89960216 melden.
Bürozeiten:
Mo - Fr 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Allgemeine Geschäftsbedingungen Mietmagazin GmbH Mobiliar + Ausstattung
Die AGB sind Grundlage aller Verträge der Mietmagazin GmbH Mobiliar + Ausstattung (nachfolgend MM genannt), als Vermieter und Verkäufer für Sach- und Dienstleistungen. Grundlage des Leistungsumfangs ist die jeweils aktuelle Produktübersicht auf der Internetseite von MM, www.mietmagazin.de. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters, sofern vorhanden, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Angebote der MM sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht anders bezeichnet.
§ 2 Mietzeit
Der Mietzeitraum wird vertraglich festgelegt. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände. Dienstleistungen beginnen mit der Anlieferung und/oder dem Aufbau und enden mit dem Abbau und/oder dem Rücktransport.
Angebrochene Tage (auch bei verspäteter Rückgabe) werden als voller Tag berechnet. Die Abholung und Rückgabe von Mietgegenständen erfolgt innerhalb der vereinbarten Zeit.
§ 3 Preis / Zahlung / Rücktritt / Kaution
Preise und Zahlungskonditionen werden für jeden Auftrag schriftlich vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, so gelten für die Vermietung die jeweils aktuellen Preise gem. Mietpreisliste zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofort fällig, ohne Abzüge. Die Mietpreisliste kann jederzeit und ohne Ankündigung von MM geändert werden. Verkaufspreise sind nicht Bestandteil der Mietpreisliste. Verkäufe werden gesondert schriftlich vereinbart.
Bei Zahlungsverzug kann MM Zinsen in Höhe von 8 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen.
Bei Rücktritt des Vertrages vor Beginn des Mietzeitraumes, können Rücktrittskosten geltend gemacht werden. Die Rücktrittskosten betragen ab 10 Tage vor Mietbeginn 35%, sowie 7 Tage vor Mietbeginn 50% des vereinbarten Mietpreises für die Gesamtdauer.
MM kann eine Kaution in Höhe des Zeitwertes des Mietgegenstandes vom Mieter einfordern.
§ 4 Gewährleistung / Haftung / Schadensersatz
MM verpflichtet sich die Mietsache funktionsfähig dem Mieter zu überlassen.
Der Mieter haftet während der Mietdauer für eventuell auftretende Schäden oder Verluste an der Mietsache aller Art (z.B. durch Diebstahl, Bedienungsfehler, Feuer, Wasser, Sturm, Elektro, etc.).
Zur Instandhaltung des Mietgegenstandes während der Mietzeit ist MM berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
Die Haftung des Vermieters beschränkt sich ausdrücklich auf den Mietzins. Weitere Gewährleistungsansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgegenstand ergeben könnten, ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Schäden, die infolge eines Bedienungsfehlers seitens des Mieters entstehen.
Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verluste bis zur Höhe des Neuwertes der Mietsache.
Schäden, welche MM infolge verspäteter Rückgabe gem. § 2 entstanden sind, hat der Mieter zu ersetzen.
Reinigungskosten infolge starker Verschmutzungen des Mietgegenstandes trägt der Mieter.
Lampenausfall bei Projektoren während der Mietzeit hat der Mieter zu ersetzen (entfällt bei Betreuung durch MM Personal)
Der Mieter haftet für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen bei der Anordnung, Platzierung und Verwendung des Mietgegenstandes, z.B. Fluchtwege.
§ 5 Gebrauchsüberlassung / Nutzung / Mangel / Platzierung / Rückgabe
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich und ordentlich zu behandeln. Bei der Mietsache handelt es sich in der Regel um hochwertiges Mobiliar und/oder technisch empfindliches Ausstattungsmaterial, welches eine sorgfältige Bedienung oder einen sorgfältigen Umgang durch geschultes Personal erfordert.
Bei den Mietgegenständen handelt es sich in der Regel um gebrauchtes Mobiliar, Ausstattung oder Technik, mit üblichen Gebrauchsspuren.
Leinwandfolien sind ausdrücklich vor jeglicher Verschmutzung zu schützen, nach Gebrauch sind diese fachgerecht zu falten.
Das Betreiben von Grills und offenem Feuer in Zelten aller Art und unter Großschirmen ist grundsätzlich nicht gestattet.
Beim Einsatz von Zelten, Schirmen, Pavillons und Markständen ist die tatsächliche Wettersituation zu berücksichtigen. Zum Schutz vor Unwetterschäden wie z.B. starker Wind verpflichtet sich der Mieter zum rechtzeitigen Abbau des Mietgegenstandes.
Farbliche oder strukturelle Abweichungen am Mietgegenstand, gegenüber Fotos oder Abbildungen im Internet, sind als Mängelgrund nicht zulässig.
Etwaige Bedienungs- oder Montageanleitungen sind immer zu beachten und anzuwenden.
Das Bekleben, bemalen oder eine anderweitige Bearbeitung der Mietsache ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gestattet.
Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung bei technischen Geräten zu sorgen.
Bei Verwendung von Miettechnik im Freien, also außerhalb geschlossener Räume, hat der Mieter für eine überdachte, trockene und saubere Umgebung zu sorgen. Hier sind insbes. die Angaben und Vorschriften gem. Bedienungsanleitung des Herstellers hinsichtlich des Betriebs bei Wärme und Kälte zu beachten und einzuhalten.
Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme der Mietsache auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überzeugen. Etwaige Mängel oder Unvollständigkeit der Mietsache sind unverzüglich MM anzuzeigen. Bei Selbstabholung der Mietsache hat der Mieter auf eine transportgerechte, stoßfreie und schonende Behandlung zu achten.
Der Mieter hat rechtzeitig für einen freien Lieferzugang bei An- und Abtransporten zu sorgen. Kommt es durch verminderten oder eingeschränkten Lieferzugang zu Mehraufwendungen, können diese nachträglich dem Mieter weiterbelastet werden.
Der Mieter hat am Ort der Leistung rechtzeitig für Bau- und Platzierungsfreiheit zur sorgen. Kommt es infolge nichtrechtzeitiger oder nicht erfolgter Bau- und Platzierungsfreiheit zu Behinderungen oder Einschränkungen, so hat der Mieter anfallende Mehrkosten jeglicher Art zu tragen.
Der Mieter ist für die Anordnung der Platzierung der Mietgegenstände verantwortlich. Ist in diesem Falle die Zustimmung eines Dritten notwendig, hat der Mieter die entsprechende Genehmigung einzuholen.
Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache vollständig, geordnet und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Bei Selbstabholung sind die Mietgegenstände abholfertig und zugänglich von MM zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Eigentumsverhältnisse
Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters. Sie dienen nur dem vorgesehenen Zweck, eine anderweitige Verwendung ist untersagt. Bei Verkauf erfolgt die Lieferung unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
§ 7 Rechte Dritter
1. Der Mieter hat das Mobiliar von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten.
§ 8 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.
AGB
